Der ÖbVI

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt. Sie führen etwa hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und dürfen Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen. Da die Tätigkeit des ÖbVI eine hohe Verantwortung in sich trägt, ist die Art der Aufgabenausübung in einer Berufsordnung definiert.

Das Modell der freiberuflichen Beleihung bindet die Dienstleistungen an eine staatliche Kostenordnung.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann nur werden, wer von der Aufsichtsbehörde dazu bestellt wurde. In der Regel ist die Voraussetzung dafür, dass der Ingenieur oder die Ingenieurin die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst (2. Staatsexamen) mitbringt und umfassende Erfahrungen im Beruf vorweisen kann, also bereits mehrere Jahre Katastervermessungen durchgeführt hat.

Weitere Möglichkeiten zur Bestellung als ÖbVI können im NÖbVIG auf der Seite www.voris.de eingesehen werden.

 

 

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