Eine Zerlegungsvermessung ist die katastertechnische Aufteilung eines vorhandenen Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. Hierzu zählen die Bildung eines neuen Bauplatzes, die Straßenschlussvermessung nach erfolgtem Straßenausbau sowie die Aufteilung von neu zu erschließenden Baugebieten für Gemeinden und Erschließungsträger. Grundsätzlich kann die Aufteilung eines Flurstücks auf zwei Arten, die im Folgenden erläutert werden, erfolgen.
Die Zerlegung stellt den Regelfall einer Flurstücksteilung dar. Die Aufteilung eines Flurstücks erfolgt durch eine örtliche Vermessung mit sichtbarer Abmarkung der neuen Grenzpunkte. Diese Art der Flurstücksteilung wird u. a. angewendet, wenn die Aufteilung anhand bestimmter topographischer Merkmale z. B. eines Zaunes oder einer Hecke erfolgen soll oder bestimmte Abstände zu vorhandenen Gebäuden einzuhalten sind.
Bei der Sonderung wird ein Flurstück ohne örtliche Vermessung aufgeteilt und somit ohne sichtbare örtliche Abmarkung gebildet. Diese Art kann nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden. Die vorhandenen Grenzen müssen eindeutig, rechtssicher beurkundet und kontrolliert im Liegenschaftskataster nachgewiesen sowie die neuen Grenzen nach geometrischen Bedingungen im Bezug zu den vorhandenen Grenzen eindeutig definierbar sein.
Gerne beraten wir sie, welche Art der Grundstücksteilung in Ihrem persönlichen Fall möglich und zweckmäßig ist.
Die Kosten für Zerlegungen und Sonderungen richten sich nach der jeweils aktuellen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Diese kann auf der Seite www.voris.de eingesehen werden.