Eine Grenzfeststellung ist immer dann erforderlich, wenn der Grenzverlauf örtlich unklar ist, Grenzmarken wie z. B. Grenzsteine fehlen oder deren Lage verändert wurde beispielsweise nach einem Straßenausbau.
Im Rahmen der Grenzfeststellung werden die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte und Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen. Vorgefundene Grenzmarken werden überprüft, fehlende Grenzmarken ersetzt und nicht abgemarkte Punkte erstmals örtlich sichtbar abgemarkt.
Ist der Grenzverlauf bereits nach bestimmten Kriterien einwandfrei festgestellt, aber örtlich nicht auf den ersten Blick erkennbar, so ist eventuell schon eine Amtliche Grenzauskunft für die Kennzeichnung der Grenzpunkte durch eine Tagesmarke in der Örtlichkeit ausreichend.
Wir beraten Sie gerne, welches Verfahren für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.
Die Kosten für Grenzfeststellungen und Amtliche Grenzauskünfte richten sich nach der jeweils aktuellen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Diese kann auf der Seite www.voris.de eingesehen werden.