Gebäude­vermessungen

Nach dem Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) sind Gebäude als wesentliche Bestandteile des Liegenschaftskatasters definiert.

Als Gebäude werden aber nicht nur Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Kirchen u. a. angesprochen, sondern auch dauerhaft errichtete Bauwerke im Allgemeinen, die für die Beschreibung des Grund und Bodens bedeutsam sind. Die im Liegenschaftskataster enthaltenen Gebäude und Bauwerke sind unerlässliche Geobasisdaten und werden von zahlreichen Behörden und Einrichtungen für ihre Belange genutzt (Bauleitplanung, Feuerwehr, Rettungswesen, Polizei).

Die Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte sind nach dem NVermG verpflichtet, die Erfassung und Eintragung ihres Gebäudes zu veranlassen, d. h. einen Auftrag zur Gebäudevermessung und Eintragung in das Liegenschaftskataster zu erteilen.

Gebäudevermessungen

Gerne führen wir diese Vermessung für Sie aus.

Die Kosten für Gebäudevermessungen richten sich nach der jeweils aktuellen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Diese kann auf der Seite www.voris.de eingesehen werden.