Amtliche Lagepläne

Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist für die Errichtung eines Neubaus oder die Veränderung eines Bestandsgebäudes beispielsweise durch einen Anbau in der Regel ein Bauantrag bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen.

Als Bestandteil der für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen sind nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen. Die Entscheidung über die Art des Lageplans trifft die zuständige Baugenehmigungsbehörde. In meisten Fällen reicht für Ihr Bauvorhaben ein einfacher Lageplan. In diesen Lageplan wird von Ihrem Architekten das geplante Bauvorhaben eingetragen.

Üblicherweise erhalten Sie den Lageplan als PDF-Datei mit einem qualifizierten elektronischen Siegel. Auf Wunsch liefern wir Ihnen die Lagepläne auch in Papierform sowie als DXF- oder DWG-Datei.

Lageplan Vermessungen

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) sind der Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte dazu verpflichtet, nach der Fertigstellung des Bauvorhabens die Erfassung und Eintragung der Gebäude in das Liegenschaftskataster (Gebäudevermessung) zu veranlassen. Gerne führen wir diese Vermessung für Sie aus.

Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der jeweils aktuellen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Diese kann auf der Seite www.voris.de eingesehen werden.

Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist für die Errichtung eines Neubaus oder die Veränderung eines Bestandsgebäudes beispielsweise durch einen Anbau in der Regel ein Bauantrag bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen.

Lageplan Vermessungen

Als Bestandteil der für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen sind nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen. Die Entscheidung über die Art des Lageplans trifft die zuständige Baugenehmigungsbehörde. In meisten Fällen reicht für Ihr Bauvorhaben ein einfacher Lageplan. In diesen Lageplan wird von Ihrem Architekten das geplante Bauvorhaben eingetragen.

Üblicherweise erhalten Sie den Lageplan als PDF-Datei mit einem qualifizierten elektronischen Siegel. Auf Wunsch liefern wir Ihnen die Lagepläne auch in Papierform sowie als DXF- oder DWG-Datei.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) sind der Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte dazu verpflichtet, nach der Fertigstellung des Bauvorhabens die Erfassung und Eintragung der Gebäude in das Liegenschaftskataster (Gebäudevermessung) zu veranlassen. Gerne führen wir diese Vermessung für Sie aus.

Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der jeweils aktuellen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Diese kann auf der Seite www.voris.de eingesehen werden.